Oft gestellte

Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistungen, die Kostenübernahme und Beantragungen

FAQ

Pflege wirft viele Fragen auf – wir helfen, sie zu klären.

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Häufige Fragen zur Pflege – einfach erklärt

„Weil Pflege viele Fragen aufwirft – und wir sie ehrlich beantworten.“

Pflege ist ein sensibles Thema – oft verbunden mit Unsicherheiten, Formularen und Entscheidungen, die nicht leichtfallen. Wir möchten Ihnen helfen, Klarheit zu gewinnen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Leistungen, die Pflegekasse und die Zusammenarbeit mit uns.

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne persönlich!

Leistungserbrin​​gung

1. Wie kann ich Pflegedienste anfordern oder bestehende Leistungen ändern?

Sollten Sie etwas an Ihren Leistungen ändern wollen oder uns beauftragen möchten, reicht ein Anruf. Wir beraten Sie umfassend über die gewünschten Leistungen und besprechen in einem persönlichen Erstgespräch alles Weitere.

2. Welche Leistungen beinhaltet die alltägliche Grundversorgung?

Unsere Grundversorgung umfasst Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dazu gehören z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Zubereitung mundgerechter Nahrung und Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen.

3. Welche besonderen Pflegeleistungen bieten Sie an?

Neben der Grundpflege bieten wir spezialisierte Leistungen wie Wundbehandlung, Behandlungspflege und Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege an. Unsere qualifizierten Pflegekräfte sind darauf geschult, medizinische und pflegerische Anforderungen professionell zu erfüllen.

4. Kann ich Ihre Pflegeleistungen auch vorübergehend in Anspruch nehmen?

Ja, unsere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bietet Ihnen die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen zeitlich begrenzt zu nutzen, z.B. während eines Urlaubs oder bei Krankheit der pflegenden Angehörigen.

Kostenübernahme

5. Übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten für Ihre Leistungen?

Alle medizinisch verordneten Leistungen (Behandlungspflege) werden von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie grundpflegerische Leistungen in Anspruch nehmen wollen und über einen Pflegegrad verfügen, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Unsere Kosten werden in einem individuellen Kostenvoranschlag detailliert aufgeführt.

6. Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann er verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und dient zur Unterstützung von Betreuungs- und Haushaltsführungsleistungen im häuslichen Umfeld. Er kann für Angebote wie hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung verwendet werden.

7. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Zudem bieten wir eine umfassende Beratung zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüssen an.

8. Wie kann ich die Kosten für die Pflege minimieren?

Durch die richtige Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag können Sie die Kosten für die Pflege effektiv reduzieren. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren Möglichkeiten.

Beantragung eines Pflegegrade​​s

9. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ein Antrag für einen Pflegegrad muss bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dieser kann telefonisch angefordert und wird Ihnen dann postalisch zugesendet. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne bei der vollständigen Beantragung.

10. Was passiert nach der Antragstellung für einen Pflegegrad?

Nach der Antragstellung wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder ein anderer Gutachter zu Ihnen nach Hause kommen, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln. Basierend auf diesem Gutachten wird die Pflegekasse über die Zuerkennung und den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheiden.

11. Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Pflegegrades?

Zur Beantragung eines Pflegegrades benötigen Sie ein ärztliches Attest, Ihre Krankenversicherungsdaten und eine Beschreibung der aktuellen Pflegesituation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente.

Akute Pflegefälle

12. Wie reagiert Ihr Pflegedienst auf akute Pflegefälle?

Wir arbeiten eng mit Angehörigen, Ärzten und Krankenhäusern zusammen, um eine umfassende Pflege zu gewährleisten. In akuten Pflegefällen sind wir rund um die Uhr erreichbar. Eine qualifizierte Pflegefachkraft wird Sie beraten und bei Bedarf persönlich aufsuchen.

13. Wie schnell kann ich im Notfall auf Ihre Pflegeleistungen zugreifen?

Im Notfall sind wir rund um die Uhr erreichbar und können in der Regel innerhalb weniger Stunden Unterstützung bieten. Kontaktieren Sie unsere Notfallrufnummer für sofortige Hilfe.

Zusätzliche Fragen

14. Welche Qualifikationen haben Ihre Pflegekräfte?

Unsere Pflegekräfte sind hochqualifiziert und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Pflege. Sie nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um stets auf dem neuesten Stand der pflegewissenschaftlichen Entwicklungen zu bleiben.

15. Bieten Sie auch Beratung für pflegende Angehörige an?

Ja, wir bieten umfassende Beratungsdienste für pflegende Angehörige an. Diese umfassen Informationen zu Pflegeleistungen, Unterstützung bei der Organisation der Pflege und Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen.

16. Kann ich als pflegender Angehöriger auch Unterstützung bei Ihnen erhalten?

Selbstverständlich. Wir bieten Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Pflegeberatung, um pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten.